Als Passagier haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen von mindestens 3 Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Die Höhe der Entschädigung kann je nach Flugdistanz bis zu 600 € betragen und gilt sogar für Flüge, die bis zu drei Jahre zurückliegen.

Um eine Entschädigung bei Flugverspätung geltend machen zu können, müssen Sie nachweisen, dass die Ankunftszeit an Ihrem endgültigen Zielort mindestens 3 Stunden verspätet war. Beachten Sie, dass Passagiere, die nicht zur Abfertigung eines verspäteten Fluges erscheinen oder eigenständig einen anderen Flug buchen, keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung haben.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, für entstandene Rechtsanwaltskosten und mögliche Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern Geld zu verlangen, sofern Ihr Flug Teil einer Pauschalreise war.

Hier ist eine Übersicht über Ihre möglichen Ansprüche:

Flugstatus Entschädigungsbetrag
Verspätung (bis 1.500 km) 250 €
Verspätung (1.500 – 3.500 km) 400 €
Verspätung (über 3.500 km) 600 €
Flugausfall (weniger als 14 Tage vor Abflug) Gleich wie oben

Bei Betreuungsleistungen während einer Verspätung sind Airlines verpflichtet, kostenlose Leistungen wie Essen, Getränke sowie zwei Telefonate oder E-Mails anzubieten, wenn Ihr Flug mindestens die folgenden Zeitspannen verspätet ist:

  • 2 Stunden (bis 1.500 km)
  • 3 Stunden (1.500 – 3.500 km)
  • 4 Stunden (über 3.500 km)

Die EU-Verordnung EG 261/2004 ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Rechts, das die Rechte von Flugpassagieren schützt. Sie regelt Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung, Annullierungen und großen Verspätungen von Flügen. Wenn Ihr Flug aufgrund von Airline-Verschulden mindestens drei Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Diese Verordnung gilt sowohl für Flüge, die in der EU starten oder landen, als auch für internationale Flüge, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Höhe der Entschädigung ist von der Entfernung der Flugstrecke abhängig: Flüge unter 1.500 km können bis zu 250 € und Flüge über 3.500 km bis zu 600 € wert sein.

Darüber hinaus haben Sie bei einem Flugausfall das Recht auf Entschädigung, es sei denn, die Airline hat Sie rechtzeitig über die Stornierung informiert. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde eingeführt, um ein hohes Schutzniveau für Fluggäste zu gewährleisten und sorgt dafür, dass Sie bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen und langen Verspätungen nicht allein gelassen werden. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU, Island, Norwegen oder Schweiz starten, unabhängig von der Fluggesellschaft, sowie für Flüge, die in der EU landen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden erforderlich ist, um einen Entschädigungsanspruch zu haben. Diese Zeit wird ab dem Öffnen der Flugzeugtüren gemessen. Um Ihren Anspruch nicht zu gefährden, sollten Sie sich spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit am Gate einfinden. Im Falle einer Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Sie das Recht, die Reise abzubrechen und Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Ruhe bewahren und Informationen einholen: Fragen Sie das Flughafenpersonal oder die Airline nach dem Grund der Verspätung und der voraussichtlichen Dauer. Überprüfen Sie auch die Anzeigetafeln und offiziellen Apps der Airline auf Updates.
  2. Betreuungsleistungen beanspruchen: Bei einer Abflugverspätung von zwei Stunden (bei Flügen bis 1.500 km), drei Stunden (bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km) oder vier Stunden (bei Flügen über 3.500 km) haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung mit Transfer. Fordern Sie diese Leistungen aktiv ein.
  3. Dokumentation sammeln: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie Ihren Boarding-Pass, die Buchungsbestätigung sowie Fotos von Anzeigetafeln oder schriftlichen Bestätigungen der Verspätung. Notieren Sie sich zudem die Uhrzeiten und Gespräche mit dem Personal.
  4. Entschädigung prüfen: Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Zielort besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab: Bei Flügen bis 1.500 km haben Sie Anspruch auf 250 €, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km auf 400 € und bei Flügen über 3.500 km auf 600 €. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Wenn Ihr Flug ausfällt, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich über Ihre Rechte informieren. Ein Flugausfall liegt vor, wenn der Flug gar nicht stattfindet. In diesem Fall haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250,00 und 600,00 Euro pro Person, abhängig von der Flugstrecke. Diese Ansprüche gelten, wenn der Abflughafen innerhalb der EU liegt oder die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Zudem stehen Ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Flughafen zu, unabhängig von den Gründen für den Flugausfall.

Um Ihre Entschädigung oder Rückerstattung geltend zu machen, ist es wichtig, alle Belege für entstandene Kosten aufzubewahren, da diese für die Antragstellung erforderlich sind. Bei einem annullierten Flug haben Sie zudem Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises sowie gegebenenfalls auf eine zusätzliche finanzielle Entschädigung und Betreuungsleistungen. Flugausfälle sind ärgerliche Ereignisse, aber mit dem richtigen Wissen über Ihre Rechte können Sie sicherstellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen.

Um an eine Entschädigung zu gelangen, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Ihr Flug eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hatte, da Sie gemäß EU-Recht in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € haben, abhängig von der Flugdistanz. Es ist entscheidend, alle relevanten Belege wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft sorgfältig zu sammeln, da diese Dokumentation Ihre Ansprüche unterstützen wird. Bei einer Flugannullierung haben Sie zusätzlich Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises oder auf eine alternative Beförderung sowie Betreuungsleistungen. Während Sie Ihre Entschädigung selbst einfordern können, sollten Sie sich bewusst sein, dass dies oft mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden ist und häufig nicht zu einem positiven Ergebnis führt. Beachten Sie zudem, dass Sie auch bei technischen Problemen der Fluggesellschaft Anspruch auf Entschädigung haben, sofern diese nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

Um einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Unterlagen bereithalten:

  • Sie besitzen ein gültiges Flugticket und sind pünktlich am Gate erschienen.
  • Der Abflug oder die Landung Ihres Flugs muss innerhalb der Europäischen Union stattfinden, um einen Entschädigungsanspruch nach EU-Recht zu haben.
  • Sie können Entschädigungen nur verlangen, wenn das Verschulden bei der Fluggesellschaft liegt. Außergewöhnliche Umstände wie Krieg oder extreme Wetterbedingungen sind von der Haftung ausgeschlossen.
  • Für Flüge, die weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurden oder bei denen die Verspätung mindestens 3 Stunden beträgt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Zur Geltendmachung Ihres Anspruchs sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Flugticket und Buchungsbestätigung: Nachweis über die Flugbuchung, einschließlich Ticketnummer und Buchungscode.
  • Boarding-Pass (falls vorhanden): Belegt, dass Sie eingecheckt und zum Flug erschienen sind.
  • Schriftliche Bestätigung der Verspätung oder Annullierung: Von der Airline oder dem Flughafen ausgestellt (z. B. E-Mail, Aushang, Ansagen).
  • Fotos und Screenshots: Bilder der Anzeigetafel oder E-Mails mit Informationen zur Verspätung oder Annullierung.
  • Kommunikation mit der Airline: E-Mails, Chatverläufe oder Briefe mit der Fluggesellschaft zur Klärung der Situation.
  • Quittungen und Belege für zusätzliche Ausgaben: Kosten für Verpflegung, Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel (nur erstattungsfähig, wenn die Airline keine Unterstützung angeboten hat).
  • Bankverbindung: Für die Auszahlung der möglichen Entschädigung.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig sammeln, um Ihren Anspruch erfolgreich geltend zu machen.